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Corporate Governance  

Im Geschäftsjahr 2008 haben Austrian Airlines die Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex – mit Ausnahme einiger weniger R-Regeln – weiterhin vollinhaltlich eingehalten. Das Unternehmen bekräftigt damit die hohe Bedeutung von Transparenz und einem ausgewogenen Kräftegleichgewicht in der Unternehmens-führung. Gleichzeitig unterstreicht es seine Bereitschaft, seinen hohen Corporate-Governance-Standard auch künftig aufrechtzuerhalten.


Österreichischer Corporate Governance Kodex (Jänner 2009) zum Downloaden.

Klares Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Seit der Einführung des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Jahr 2003 bekennen sich Austrian Airlines im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung zur Einhaltung dieses Regelwerks. Der Kodex entspricht internationalen Standards und zielt auf die verantwortungsvolle Leitung und Führung von Unternehmen in Österreich ab.

Im Berichtszeitraum wurde eine Anpassung des Kodex an das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 und an internationale und nationale Entwicklungen in die Wege geleitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen unter anderem eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse oder die Regeln zum Corporate- Governance-Bericht. Dies bedingte in weiterer Folge eine Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des Kodex. Der überarbeitete Österreichische Corporate Governance Codex gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen.

Alle C- und L-Regeln des Kodex weiterhin eingehalten

Im Geschäftsjahr 2008 haben Austrian Airlines alle im Bereich „Comply or Explain“ des
Kodex enthaltenen Regeln (C-Regeln) eingehalten. Austrian Airlines erfüllen auch alle L-Regeln (Legal Requirement) sowie einen Großteil der R-Regeln (Recommendation) des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Für das Geschäftsjahr 2009 streben Austrian Airlines eine möglichst vollständige
Erfüllung aller Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex an.

Vergütung der Vorstandsmitglieder

Im Sinn erhöhter Transparenz veröffentlichen Austrian Airlines schon seit Jahren die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds aufgeschlüsselt nach ihren fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. Nähere Angaben dazu finden sich in der Erläuternden Angabe 40 des Konzernabschlusses.

Das Gesamteinkommen kann nur bei vollständiger Zielerfüllung erreicht werden und bis zu 50% bei Ausfall der erfolgsabhängigen Komponenten reduziert werden. Diese Zielvorgaben basieren zu einem Großteil auf der Erreichung finanzieller Kennzahlenziele (wie z.B. EBIT, CVA etc.). Die Altersvorsorge ist unterschiedlich geregelt und basiert im Wesentlichen auf einer Pensionskassenregelung. Bezüglich der zu leistenden Abfertigungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Hauptversammlung am 14. April 2009 für den Vorsitzenden mit EUR 22.500, für die beiden stellvertretenden Vorsitzenden mit je EUR 18.000 und für alle übrigen Kapitalvertreter mit je EUR 13.500 festgesetzt. Mit diesem Vergütungsschema wird den hohen Anforderungen an die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen und gleichzeitig die mit umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen verbundene intensive Arbeit im Aufsichtrat berücksichtigt. Als Sitzungsgeld erhalten die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder EUR 365 je Sitzung.

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Ein Aufsichtsratsmitglied der Austrian Airlines AG ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.

Die Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sind in den Leitlinien
für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern definiert. Sie bilden einen Teil der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und sind auch auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Im Sinn dieser Leitlinien sind alle derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Austrian Airlines AG unabhängig.

Dem Aufsichtsrat gehören sechs Mitglieder an, die auch von den Kernaktionären von Austrian Airlines unabhängig sind. Damit wird dieses Kriterium für die Unabhängigkeit der Kontrollorgane von Austrian Airlines auch weit über die Voraussetzungen der Regel C 54 des Kodex hinaus erfüllt.

 

Update: 09.09.2009

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